Das neue Geschäftsmodell der Abmahnkanzleien.
Mit dem BGH-Urteil vom 27. März 2025 sind DSGVO- und Cookie-Verstöße klar abmahnbar — und es hat eine neue Welle ausgelöst. Schon eine fehlende Einwilligung im Cookie-Banner oder ein veralteter Datenschutz-Text reicht aus.
Die meisten Inhaber wissen nicht, ob ihre Website heute überhaupt noch konform ist.
Quelle: BGH, Az. I ZR 222/19 (27.03.2025) · Streitwertangaben nach IT-Anwalt-Kanzlei & abmahn-shield 2025